Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 20 · BT-Drs. 18/11555 · S. 179

Zu Artikel 20 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

Zu Artikel 20 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Anpassung des Inhaltsverzeichnisses ist wegen der Änderungen der §§ 54, 55, 56 des Versicherungsaufsichts-
gesetzes erforderlich.

Zu Nummer 2
Es handelt sich bei der Änderung in § 52 um eine redaktionelle Folgeänderung im Hinblick auf die Änderung des
§ 2 Absatz 1 Nummer 7 des Geldwäschegesetzes.

Zu Nummer 3
Der neue § 53 Absatz 1 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 53 Absatz 2 Satz 1. Absatz 2 enthält im
Wesentlichen die im bisherigen § 53 Absatz 2 Satz 3 ff. geregelte Möglichkeit für die verpflichteten Unternehmen
zur Übermittlung von Informationen unter den genannten Voraussetzungen, die an die Änderungen im Geldwä-
schegesetz angepasst ist. Der Inhalt des bisherigen Absatzes 1 wird im Hinblick auf §§ 4 bis 6 des neu gefassten
Geldwäschegesetzes, die dem risikobasierten Ansatz verstärkt Rechnung tragen und für alle Verpflichteten gemäß
§ 2 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes Anwendung finden, gestrichen.
Drucksache 18/11555                                  – 180 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode


Auch Satz 2 des bisherigen Absatzes 2 wird im Hinblick auf die Neuregelung des § 15 Absatz 3 Nummer 2 in
Verbindung mit Absatz 5 des Geldwäschegesetzes im neuen § 53 nicht übernommen. Gleiches gilt für die Aus-
führungen zum Geldwäsche-beauftragten im bisherigen Absatz 3, die jetzt für alle Verpflichteten in § 6 des Geld-
wäschegesetzes einheitlich dort verortet werden.
Der neue § 53 Absatz 2 entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Absatz 4.
Die Pflichten im bisherigen Absatz 5 werden im Hinblick auf die nunmehr für alle Verpflichteten einheitlich
geltende Vorschrift des § 9 des Geldwäschegesetzes im § 53 gestrichen und an der genannten Stelle im Geldwä-
schegesetz verorte

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.806 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/11555 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/11555, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 686.715–692.521 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5861954567096f28….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP