Gesetze / Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung

VAErstV

§ 3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Stand: 10.06.2019

Bund4 Entscheidungen

Diese Verordnung findet erstmals auf die Erstattung der im Jahre 2001 entstehenden Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung Anwendung.

§ 2 § 4