§ 133 (weggefallen)
-
Änderungsverlauf
-
31.05.2021 Ausfertigung
§ 133 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I 1204)
BGBl. 2021 I S. 1204
-
17.08.1973 Ausfertigung
§ 133 geändert durch Artikel 3 iVm Artikel 6 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 17. August 1973 (BGBl. II 1069 iVm Bek)
BGBl. 1973 II S. 1069
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.