§ 1 Allgemeines
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.03.2026 – 2 BvL 3/18Verfassungswidrigkeit der der Zweitveröffentlichungspflicht des wissenschaftlichen Personals von Hochschulen (§ 44 Abs 6 LHG <RIS: HSchulG BW>) - fehlende Gesetzgebungskompetenz des Landes Baden-Württemberg - zur Reichweite des Kompetenztitel des Urheberrechts gem Art 73 Abs 1 Nr 9 GG
- LG Mannheim, 29.02.2008 – 7 O 240/07Zitiert von 1
- BGH, 16.05.2013 – I ZR 28/12Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: Vervielfältigung in Form einer Bearbeitung bzw. anderer Umgestaltung bei Abbildung einer Aktion von Joseph Beuys in einer Fotoserie - Beuys-AktionZitiert von 21
- BFH, 29.06.2022 – III R 2/21Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Lizenzgebühren für synchronisierte SpielfilmeZitiert von 4
- BFH, 22.11.2018 – V R 65/17Bruchteilsgemeinschaft in der UmsatzsteuerZitiert von 19
- VG Hamburg, 07.04.2025 – 5 K 382/20Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 01.04.2022 – 6 U 149/21Zitiert von 1
- VG Weimar, 25.10.2021 – 8 K 244/21 We
- LAG Hessen, 17.07.2018 – 12 Sa 1025/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.