Gesetze / Umwandlungsgesetz

UmwG

§ 9 Prüfung der Verschmelzung

Stand: 07.03.2023

Bund2 Fassungen18 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/9#abs-1 (1) Soweit in diesem Gesetz vorgeschrieben, ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Verschmelzungsprüfer) zu prüfen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/9#abs-2 (2) § 8 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.

§ 8 § 10