Gesetze / Umwandlungsgesetz

UmwG

§ 41 Verschmelzungsbericht

Bund2 Fassungen

Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Personenhandelsgesellschaft nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.

§ 39a § 39c