§ 201 Bekanntmachung des Formwechsels
Stand: 01.08.2022
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 – I-26 W 5/07 (AktE)
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 – 20 W 3/06Zitiert von 6
- FG Münster, 13.12.2007 – 3 K 3579/04 FZitiert von 1
- FG Münster, 18.10.2007 – 3 K 3608/04 FZitiert von 1
- LG Dortmund, 19.03.2007 – 18 AktE 5/03Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 20.10.2005 – I-19 W 11/04 AktE
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 27.02.2004 – I-19 W 3/00 AktE
- FG Köln, 11.02.2004 – 11 K 5324/02
- OLG Hamm, 25.02.2002 – 8 U 59/01Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 201 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das für die Anmeldung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform zuständige Gericht hat die Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekanntzumachen.