§ 155 Wirkungen der Ausgliederung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BAG, 16.05.2013 – 6 AZR 556/11Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse - Nachhaftung - ZeitraumZitiert von 14
- OVG NRW, 09.05.2017 – 13 A 1035/15Zitiert von 2
- BGH, 02.07.2021 – V ZR 201/20Wohnungseigentum: Rechtsfolgen der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen Unternehmens zur Neugründung einer KapitalgesellschaftZitiert von 17
- BFH, 25.09.2024 – II R 2/22(Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG bei Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu gegründete Kapitalgesellschaft)Zitiert von 7
- KG, 16.06.2025 – 22 W 11/25
- OVG Niedersachsen, 19.12.2024 – 7 ME 76/24
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 27.03.2015 – 17 K 529/14Zitiert von 11
- LG Düsseldorf, 06.11.2012 – 4b O 93/11 U.
- OVG NRW, 20.09.2011 – 10 A 1995/09Zitiert von 13
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 155 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Erfaßt die Ausgliederung das gesamte Unternehmen des Einzelkaufmanns, so bewirkt die Eintragung der Ausgliederung nach § 131 das Erlöschen der von dem Einzelkaufmann geführten Firma. Das Erlöschen der Firma ist von Amts wegen in das Register einzutragen.