Gesetze / Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung
UkraineAufenthÜV§ 1 Gegenstand
Stand: 14.03.2026
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Aachen, 11.11.2024 – 8 L 783/24Zitiert von 5
- VG Aachen, 18.06.2024 – 8 L 269/24Zitiert von 1
- VG Bayreuth, 10.11.2025 – B 6 S 25.1104
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung regelt anlässlich des Krieges in der Ukraine infolge des Überfalls der Russischen Föderation vom 24. Februar 2022 die vorübergehende Befreiung von bestimmten Ausländern vom Erfordernis des Besitzes eines Aufenthaltstitels und ermöglicht diesen die Einholung des für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitels im Bundesgebiet.