Gesetze / Unterhaltsvorschussgesetz

UhVorschG

§ 3 Dauer und Bewilligung der Unterhaltsleistung

Stand: 01.01.2025

FamilienrechtBund2 Fassungen1 Entscheidung

Die Unterhaltsleistung wird bis zum Entfallen des Anspruchs auf die Unterhaltsleistung erbracht und für diese Dauer bewilligt.

§ 2 § 4