Gesetze / UZwGBw · BGBl I 1965, 796
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
24 Normen · ausgefertigt 12.08.1965 · 8 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 16.01.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- 1. Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
- § 1Berechtigte Personen
- § 2Militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche
- § 3Straftaten gegen die Bundeswehr
- 2. Abschnitt · Anhalten, Personenüberprüfung, vorläufige Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- § 4Anhalten und Überprüfen von Personen im militärischen Sicherheitsbereich
- § 5Weitere Personenüberprüfung
- § 6Vorläufige Festnahme
- § 7Durchsuchung und Beschlagnahme bei Personenüberprüfung
- § 8Allgemeine Anordnung von Durchsuchungen
- § 8aIdentitätsfeststellung außerhalb eines militärischen Sicherheitsbereiches
- § 8bDurchsuchung zum Eigenschutz
- § 9Voraussetzungen des unmittelbaren Zwanges
- 3. Abschnitt · Anwendung des unmittelbaren Zwanges
- § 10Einzelmaßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 11Androhung der Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges
- § 12Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- § 13Hilfeleistung für Verletzte
- § 14Fesselung von Personen
- § 15Schußwaffengebrauch gegen Personen
- § 16Besondere Vorschriften für den Schußwaffengebrauch
- § 17Androhung des Schußwaffengebrauchs
- § 18Explosivmittel
- 4. Abschnitt · Schlußvorschriften
- § 19Einschränkung von Grundrechten
- § 20Entschädigung bei Sperrung sonstiger Örtlichkeiten
- § 20aDatenverarbeitung und Datenübermittlung
- § 21Inkrafttreten
Änderungsverlauf
- 16.01.2026 — 9 Normen geändert · §§ 1, 3, 4, 7 und 5 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.