Gesetze / Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie durch zivile Wachpersonen
UZwGBw§ 21 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.