Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStDV§ 69 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 7
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Nach Gewicht
- FG Baden-Württemberg, 21.01.2011 – 14 K 4140/10
- FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 – 3 K 93/03Zitiert von 1
- BFH, 11.08.1994 – XI R 99/92Zitiert von 3
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 – 7 K 7343/14
- FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 – 7 K 7232/14
- FG Hamburg, 01.03.2023 – 5 K 93/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 69 UStDV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 69 UStDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.