Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
UStDV§ 70 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 5
- FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 – 3 K 93/03Zitiert von 1
- BFH, 11.08.1994 – XI R 99/92Zitiert von 3
- FG Hamburg, 01.03.2023 – 5 K 93/22Zitiert von 1
- FG Düsseldorf, 23.06.2020 – 10 K 909/19 E,U,AO
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 – 9 K 110/02
5 Entscheidungen zu § 70 UStDV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 70 UStDV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.