Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG

§ 25 Antrag

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/25?asof=2020-01-10#abs-1 (1) Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14 und 19 werden auf Antrag gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/25?asof=2020-01-10#abs-2 (2) Das Antragsrecht endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Beendigung des geleisteten Reservistendienstes.

§ 23 § 25