Gesetze / Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
BmTierSSchV§ 9a Verbringungsverbot für Tiere
Stand: 10.06.2019
Es ist verboten, Tiere der in Anlage 5 Spalte 1 genannten Arten innergemeinschaftlich zu verbringen, wenn sie die dort für sie in Spalte 2 festgelegten Voraussetzungen erfüllen.