Gesetze / Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung
BmTierSSchV§ 9b Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
Stand: 10.06.2019
Es ist verboten, Tiere, die auf Grund einer Anordnung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 der MKS-Verordnung geimpft worden sind, innergemeinschaftlich zu verbringen.