Gesetze / TierSeuchErV · BGBl I 1985, 2123
Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern
11 Normen · ausgefertigt 25.11.1985 · 1 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 21.04.2020 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 2 — Erlaubnis | 1 |
| § 4 — Versagen der Erlaubnis | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Begriffsbestimmung
- § 2 Erlaubnis
- § 3 Erlaubnisfreies Arbeiten, Erwerben oder Abgeben
- § 4 Versagen der Erlaubnis
- § 5 Anzeigepflichten des Erlaubnisinhabers
- § 6 Anzeigepflichtige Tätigkeiten
- § 7 Verbot von Tätigkeiten, Beschränkung
- § 8 Abgabe von Tierseuchenerregern
- § 9 Aufzeichnungen
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 Inkrafttreten
- Schlußformel
Änderungsverlauf
- 21.04.2020 — 1 Norm geändert · § 1 neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.