Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 82 Informationen über Baustellen
Stand: 01.12.2021
Informationen über Baustellen sind Informationen nach § 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß § 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach § 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 82 TKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 13.04.2005 – VI-Kart 3/05 (V)
- VG Köln, 31.07.2003 – 1 K 1246/02Zitiert von 8
- VG Köln, 18.11.2004 – 1 K 639/00Zitiert von 7
- VG Köln, 15.05.2003 – 1 K 2183/01
- VG Köln, 14.11.2002 – 1 K 1799/01Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.