Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG

§ 82 Informationen über Baustellen

Stand: 01.12.2021

Bund6 Entscheidungen

Informationen über Baustellen sind Informationen nach § 142 Absatz 3 für die Koordinierung von Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen gemäß § 143, soweit sie der zentralen Informationsstelle des Bundes nach § 142 Absatz 5 und 6 für diese Zwecke zur Verfügung gestellt wurden.

§ 81 § 83