Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG

§ 1 Zweck des Gesetzes, Anwendungsbereich

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/1?asof=2021-12-01#abs-1 (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/1?asof=2021-12-01#abs-2 (2) Diesem Gesetz unterliegen alle Unternehmen oder Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes Telekommunikationsnetze oder Telekommunikationsanlagen betreiben oder Telekommunikationsdienste erbringen sowie die weiteren, nach diesem Gesetz Berechtigten und Verpflichteten.

§ 2