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Artikel 8 · BT-Drs. 19/32039 · S. 28

Zu Artikel 8 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes)
§ 164a TKG-E betrifft die Aussendung von öffentlichen Warnungen vor drohenden oder sich ausbreitenden Not­
fällen und Katastrophen durch Telekommunikationsdienste. Die Vorschrift setzt Artikel 110 der Richtlinie (EU)
2018/1972 um, der entsprechende Anforderungen für das öffentliche Warnsystem formuliert und bis zum 21. Juni
2022 in nationales Recht zu überführen ist. Artikel 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 verfolgt das Ziel, die zahl­
reichen divergierenden Vorschriften der Mitgliedsstaaten in diesem Bereich zu harmonisieren und stellt Anforde­
rungen für das nationale öffentliche Warnsystem auf. Dabei wird u.a. das System „EU-Alert“, das den CB-Dienst
nutzt, als Referenzsystem benannt, von dem eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen wird.
Es handelt sich bei § 164a TKG-E um eine telekommunikationsrechtliche Regelung, die für Zwecke des Zivil-
und des Katastrophenschutzes von Nutzen ist. Die Frage, welche Gefahrenabwehrbehörden sowie Behörden des
Zivil- und Katastrophenschutzes in welchen Konstellationen entsprechende Warnmeldungen veranlassen können,
sind nicht Gegenstand der vorliegenden Regelung, sondern unterliegen dem jeweiligen Regelungsregime für die
warnenden Behörden auf Bundes- bzw. Landesebene.
Die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen gemäß § 6 Absatz 2 des Zivil­
schutz- und Katastrophenschutzhilfegesetzes im Auftrag des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der
Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Soweit die für den Katastrophenschutz erforderlichen Warnmit­
tel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium. Mit dem Modularen
Warnsystem (MoWaS) betreibt der Bund ein zentrales Warnsystem zur Auslösung und Ü

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.713 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/32039, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.498–106.211 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c52081f0e6128de0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP