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Artikel 8 · BT-Drs. 19/32039 · S. 28
Zu Artikel 8 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Telekommunikationsgesetzes) § 164a TKG-E betrifft die Aussendung von öffentlichen Warnungen vor drohenden oder sich ausbreitenden Not fällen und Katastrophen durch Telekommunikationsdienste. Die Vorschrift setzt Artikel 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 um, der entsprechende Anforderungen für das öffentliche Warnsystem formuliert und bis zum 21. Juni 2022 in nationales Recht zu überführen ist. Artikel 110 der Richtlinie (EU) 2018/1972 verfolgt das Ziel, die zahl reichen divergierenden Vorschriften der Mitgliedsstaaten in diesem Bereich zu harmonisieren und stellt Anforde rungen für das nationale öffentliche Warnsystem auf. Dabei wird u.a. das System „EU-Alert“, das den CB-Dienst nutzt, als Referenzsystem benannt, von dem eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen wird. Es handelt sich bei § 164a TKG-E um eine telekommunikationsrechtliche Regelung, die für Zwecke des Zivil- und des Katastrophenschutzes von Nutzen ist. Die Frage, welche Gefahrenabwehrbehörden sowie Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes in welchen Konstellationen entsprechende Warnmeldungen veranlassen können, sind nicht Gegenstand der vorliegenden Regelung, sondern unterliegen dem jeweiligen Regelungsregime für die warnenden Behörden auf Bundes- bzw. Landesebene. Die für die Warnung bei Katastrophen zuständigen Behörden der Länder warnen gemäß § 6 Absatz 2 des Zivil schutz- und Katastrophenschutzhilfegesetzes im Auftrag des Bundes auch vor den besonderen Gefahren, die der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall drohen. Soweit die für den Katastrophenschutz erforderlichen Warnmit tel für Zwecke des Zivilschutzes nicht ausreichen, ergänzt der Bund das Instrumentarium. Mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) betreibt der Bund ein zentrales Warnsystem zur Auslösung und Ü
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.713 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/32039, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 91.498–106.211 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert c52081f0e6128de0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP