Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 137 Rechtsmittel
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/137#abs-1 (1) Widerspruch und Klage gegen Entscheidungen der Bundesnetzagentur haben keine aufschiebende Wirkung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/137#abs-2 (2) Im Falle des § 132 findet ein Vorverfahren nicht statt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/137#abs-3 (3) Im Falle des § 132 sind die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde nach der Verwaltungsgerichtsordnung oder nach dem Gerichtsverfassungsgesetz gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen den Beschluss nach § 138 Absatz 4, die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.
Wird zitiert von 245 Entscheidungen zu § 137 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 22.10.2019 – 13 B 600/19Zitiert von 4
- VG Köln, 14.03.2019 – 9 L 300/19Zitiert von 4
- VG Köln, 14.03.2019 – 9 L 205/19Zitiert von 7
- VG Köln, 10.01.2008 – 21 L 1178/07Zitiert von 1
- BVerwG, 01.09.2009 – 6 C 4.09Zitiert von 87
- VG Köln, 14.03.2019 – 9 L 351/19Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.06.2021 – 21 K 4368/19Zitiert von 7
- VG Köln, 16.06.2021 – 21 K 4486/19Zitiert von 3
- VG Köln, 05.05.2021 – 21 K 1274/17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 137 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.