Gesetze / Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
TEHG 2011§ 26 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen oder Entscheidungen nach § 29 Satz 1 oder § 31 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 26 TEHG 2011 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2020 – OVG 12 S 34/20Zitiert von 1
- VG Berlin, 31.05.2012 – 10 K 110.09Zitiert von 1
- VG Berlin, 11.12.2012 – 10 K 392.09Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.