nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 26 TEHG 2011 — Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Zuteilungsentscheidungen oder Entscheidungen nach § 29 Satz 1 oder § 31 Absatz 2 Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.