Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Disziplinargesetz
SächsDG§ 56 Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift
Stand: 01.05.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/56#abs-1 (1) Bei einer Disziplinarklage hat die Beamtin oder der Beamte wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens oder der Klageschrift innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage oder der Nachtragsdisziplinarklage geltend zu machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/56#abs-2 (2) Wesentliche Mängel, die nicht oder nicht innerhalb der Frist des Absatzes 1 geltend gemacht werden, kann das Gericht unberücksichtigt lassen, wenn ihre Berücksichtigung nach seiner freien Überzeugung die Erledigung des Disziplinarverfahrens verzögern würde und die Beamtin oder der Beamte über die Folgen der Fristversäumung belehrt worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Beamtin oder der Beamte zwingende Gründe für die Verspätung glaubhaft macht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/56#abs-3 (3) Das Gericht kann dem Dienstherrn zur Beseitigung eines wesentlichen Mangels, den die Beamtin oder der Beamte rechtzeitig geltend gemacht hat oder dessen Berücksichtigung es unabhängig davon für angezeigt hält, eine Frist setzen. § 54 Absatz 2 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend. Wird der Mangel innerhalb der Frist nicht beseitigt, wird das Disziplinarverfahren durch Beschluss des Gerichts eingestellt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/56#abs-4 (4) Die rechtskräftige Einstellung nach Absatz 3 steht einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 56 SächsDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.04.2020 – 2 C 21/19Beseitigung des Mangels der Schriftlichkeit der DisziplinarklageZitiert von 17
- OVG Sachsen, 14.11.2025 – 12 A 396/22.D
- BVerwG, 15.12.2021 – 2 C 9/21Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten DisziplinarklageZitiert von 39
- OVG Sachsen, 30.04.2021 – 12 A 184/18.DZitiert von 1
- OVG Sachsen, 23.04.2021 – 12 A 729/18.DZitiert von 3
- OVG Sachsen, 10.06.2026 – 12 A 109/25.DDisziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Weigerung zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- VGH Hessen, 26.11.2024 – 28 A 1970/19.DZitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2024 – DB 16 S 186/23Zitiert von 3
- OVG Sachsen, 21.09.2022 – 12 B 90/22.DZitiert von 1
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