Gesetze / Systemstabilitätsverordnung
SysStabV§ 15 Ausnahmefälle
Stand: 10.06.2019
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SysStabV/15#abs-1 (1) Eine eingeschränkte Nachrüstungspflicht besteht für den Fall, dass der Betreiber einer Anlage gemäß § 2 Absatz 2 nachweist, dass eine Nachrüstung gemäß § 13 Absatz 2
In den Fällen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind nicht die gemäß § 12 Satz 2 Nummer 1 geforderten Werte einzustellen, sondern die gemäß § 17 Absatz 1 von den Betreibern der Übertragungsnetze vorgegebenen Werte. Ein Fall nach Satz 1 Nummer 3 liegt vor, wenn die Einstellung der Werte den nachfolgenden Anforderungen entspricht:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SysStabV/15#abs-2 (2) Keine Nachrüstungspflicht besteht, wenn der Betreiber der Anlage nachweist, dass
2 Zu beziehen über den Beuth-Verlag.
3 Zu beziehen über den VDE-Verlag und archivmäßig gesichert niedergelegt bei der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig.
4 Zu beziehen bei Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), Berlin (http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/Seiten/technRichtlinien.aspx) und archivmäßig gesichert niedergelegt bei der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig (http://d-nb.info/993475817).
5 Zu beziehen bei Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), Berlin (http://www.vde.com/de/fnn/dokumente/Seiten/technRichtlinien.aspx) und archivmäßig gesichert niedergelegt bei der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig.
6 Zu beziehen über den VDE-Verlag und archivmäßig gesichert niedergelegt bei der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig.