§ 1 Geltungsbereich
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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- BGH, 11.10.2017 – 4 StR 572/16Subventionsbetrug: Unrichtige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen durch Verschleierung von ScheingeschäftenZitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SubvG/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz gilt, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt, für Leistungen, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SubvG/1#abs-2 (2) Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 nur, soweit das Landesrecht dies bestimmt.