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§ 6 StufAVO-Feu NRW (Nordrhein-Westfalen) — Durchführung

Stufenausbildungsverordnung Feuerwehr

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die theoretische und praktische handwerkliche Kompaktausbildung findet in dafür geeigneten Ausbildungsstätten statt.

(2) Führt die Ausbildungsbehörde die handwerkliche Kompaktausbildung vollständig oder teilweise nicht selbst durch, kann diese im Rahmen eines Ausbildungsverbundes erfolgen.