Gesetze / Strompreisbremsegesetz
StromPBG§ 18 Überschusserlöse bei anlagenbezogener Vermarktung
Stand: 24.12.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StromPBG/18#abs-1 (1) Soweit im Abrechnungszeitraum erzeugter Strom Gegenstand eines von dem Betreiber der Stromerzeugungsanlage vor dem 1. November 2022 geschlossenen anlagenbezogenen Vermarktungsvertrags ist und der Betreiber den anlagenbezogenen Vermarktungsvertrag nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c dem Netzbetreiber gemeldet hat, ist, solange dieser Vertrag gilt und nicht geändert worden ist, § 16 mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StromPBG/18#abs-2 (2) Soweit der Betreiber einer Stromerzeugungsanlage, die ab dem 1. November 2022 in Betrieb genommen worden ist, gegenüber dem Netzbetreiber eine Meldung nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c abgibt, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StromPBG/18#abs-3 (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden für anlagenbezogene Vermarktungsverträge, die unter Gesamtschuldnern nach § 15 Absatz 2 geschlossen sind. Soweit ein Gesamtschuldner den an ihn überlassenen Strom an einen Dritten mit einem anlagenbezogenen Vermarktungsvertrag weitervermarktet hat, ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden, wenn der Betreiber der Stromerzeugungsanlage den anlagenbezogenen Vermarktungsvertrag nach § 29 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c Doppelbuchstabe hh gemeldet hat.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 18 StromPBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 29.01.2026 – 3 Kart 106/25
- BVerfG, 28.11.2024 – 1 BvR 460/23, 1 BvR 611/23 · StrompreisbremseZitiert von 12
- OLG Düsseldorf, 03.12.2025 – 3 Kart 586/25Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 03.12.2025 – 3 Kart 585/25
- BVerfG, 12.05.2025 – 1 BvR 2179/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zweier Betreiberinnen von Biogasanlagen gegen Regelungen des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) - keine grundsätzliche Bedeutung nach Senatsurteil vom 28.11.2024 (1 BvR 460/23 ua) - zudem keine hinreichende Darlegung einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Betreibern von Steinkohlekraftwerken
- OLG Düsseldorf, 08.10.2025 – 3 Kart 13/25
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 29.04.2024 – 3 Kart 459/24Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 StromPBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.