Gesetze / Stromnetzentgeltverordnung
StromNEV§ 6a Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StromNEV/6a#abs-1 (1) Bei der Ermittlung der Tagesneuwerte nach § 6 Absatz 3 Satz 2 sind folgende Indexreihen des Statistischen Bundesamtes[*] heranzuziehen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StromNEV/6a#abs-2 (2) Sofern die in Absatz 1 genannten Indexreihen des Statistischen Bundesamtes nicht für den notwendigen Zeitraum der Vergangenheit verfügbar sind, sind der Ermittlung der Tagesneuwerte Ersatzindexreihen zu Grunde zu legen, die mit den in Absatz 1 genannten Indexreihen zu verketten sind. Die Verkettungsfaktoren ergeben sich jeweils aus der Division des am weitesten in der Vergangenheit liegenden Indexwertes der Indexreihe nach Absatz 1 durch den Indexwert der Ersatzindexreihe für dasselbe Beobachtungsjahr. Es sind folgende Ersatzindexreihen heranzuziehen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StromNEV/6a#abs-3 (3) Der Tagesneuwert im Basisjahr eines im Jahr t angeschafften Anlagegutes ergibt sich durch die Multiplikation des Indexfaktors des Jahres t mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Indexfaktor des Jahres t ergibt sich aus dem Quotienten des Indexwertes des Basisjahrs und dem Indexwert des Jahres t und ist auf vier Nachkommastellen zu runden.
* Amtlicher Hinweis: Zu beziehen beim Statistischen Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden; auch zu beziehen über www.destatis.de.
Wird zitiert von 16 Entscheidungen zu § 6a StromNEV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 27.04.2017 – VI-5 Kart 17/15 (V)
- OLG Düsseldorf, 26.04.2018 – VI-5 Kart 2/16 (V)
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 – 3 Kart 53/19 (V)
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 – 3 Kart 72/19 (V)
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 – 3 Kart 147/19Zitiert von 2
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 – 3 Kart 191/19 (V)
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.01.2024 – EnVR 32/22Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Bestimmung des Produktivitätsfaktors Strom unter Verwendung der Malmquist-Methode - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor IV
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 – 3 Kart 128/19 (V)
- OLG Düsseldorf, 16.03.2022 – 3 Kart 637/19 (V)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6a StromNEV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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14.08.2013 Ausfertigung
§ 6a eingefügt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. August 2013 (BGBl. I 3250)
BGBl. I S. 3250
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