Gesetze / Strahlenschutzverordnung
StrlSchV§ 17 Technische Anforderungen an die Bauartzulassung von Störstrahlern
Stand: 05.06.2021
Die Bauart eines Störstrahlers darf nach § 45 Absatz 1 Nummer 1 des Strahlenschutzgesetzes nur dann zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 17 StrlSchV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 – 7 KS 145/02Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
20.05.2021 Ausfertigung
§ 17 neu gefasst durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I 1194)
BGBl. 2021 I S. 1194
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.