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Artikel 6 · BT-Drs. 19/26943 · S. 61

Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Das Änderungsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ein Inkrafttreten zum Beginn eines Quartals im
Sinne des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 der Bundesregierung kommt vor-
liegend nicht Betracht; das Inkrafttreten unmittelbar nach der Verkündung ist erforderlich, damit die durch das
Änderungsgesetz erweiterten Verordnungsermächtigungen zeitnah für die entsprechenden Änderungen der Strah-
lenschutzverordnung genutzt werden können.
Drucksache 19/26943 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
(NKR-Nr. 5411, BMU)
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Im Einzelfall (erneute Radonmessung
bei wesentlichen Änderungen be-
troffener Arbeitsplätze)
davon aus Informationspflichten:
Einmaliger Erfüllungsaufwand
960.000 Euro
unter 50 Euro
212.000 Euro
geringfügig
Verwaltung
Bund
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
Einmaliger Erfüllungsaufwand:
Länder
Jährlicher Erfüllungsaufwand:
25.000 Euro
geringfügig
36.000 Euro
Weitere Kosten
Gebühren Durch die Schaffung neuer Kostentatbestände wer-
den für die Wirtschaft weitere Kosten in Form von Ge-
bühren verursacht. Diese werden bei der Inanspruch-
nahme von Verwaltungsleistungen der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt (jährlich etwa 400.000
Euro) und des Eisenbahnbundesamtes (jährlich etwa
25.000 Euro) anfallen.
Im Einzelfall werden für die Bauartzulassungen etwa
26.000 Euro für Störstrahler, etwa 107.000 Euro für
Röntgenstrahler und Vollschutzgeräte geschätzt. Im

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 102.631 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/26943, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 213.313–315.944 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 3667209d04aba637….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP