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Artikel 6 · BT-Drs. 19/26943 · S. 61
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Zu Artikel 6 (Inkrafttreten) Das Änderungsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ein Inkrafttreten zum Beginn eines Quartals im Sinne des Arbeitsprogramms Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 der Bundesregierung kommt vor- liegend nicht Betracht; das Inkrafttreten unmittelbar nach der Verkündung ist erforderlich, damit die durch das Änderungsgesetz erweiterten Verordnungsermächtigungen zeitnah für die entsprechenden Änderungen der Strah- lenschutzverordnung genutzt werden können. Drucksache 19/26943 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes (NKR-Nr. 5411, BMU) Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. I. Zusammenfassung Bürgerinnen und Bürger Keine Auswirkungen Wirtschaft Jährlicher Erfüllungsaufwand: Im Einzelfall (erneute Radonmessung bei wesentlichen Änderungen be- troffener Arbeitsplätze) davon aus Informationspflichten: Einmaliger Erfüllungsaufwand 960.000 Euro unter 50 Euro 212.000 Euro geringfügig Verwaltung Bund Jährlicher Erfüllungsaufwand: Einmaliger Erfüllungsaufwand: Länder Jährlicher Erfüllungsaufwand: 25.000 Euro geringfügig 36.000 Euro Weitere Kosten Gebühren Durch die Schaffung neuer Kostentatbestände wer- den für die Wirtschaft weitere Kosten in Form von Ge- bühren verursacht. Diese werden bei der Inanspruch- nahme von Verwaltungsleistungen der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt (jährlich etwa 400.000 Euro) und des Eisenbahnbundesamtes (jährlich etwa 25.000 Euro) anfallen. Im Einzelfall werden für die Bauartzulassungen etwa 26.000 Euro für Störstrahler, etwa 107.000 Euro für Röntgenstrahler und Vollschutzgeräte geschätzt. Im
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 102.631 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26943, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 213.313–315.944 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 3667209d04aba637….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP