Gesetze / Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
StrRehaG§ 11 Gerichtliches Verfahren
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/11#abs-1 (1) Ein Antrag soll bevorzugt bearbeitet werden, wenn dies unter den Gesichtspunkten der sozialen Dringlichkeit oder des Lebensalters des Antragstellers geboten erscheint.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/11#abs-2 (2) Vor der Entscheidung gibt das Gericht der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, ist der nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Antragsberechtigte zu hören.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/11#abs-3 (3) Das Gericht entscheidet in der Regel ohne mündliche Erörterung. Es kann eine mündliche Erörterung anordnen, wenn es dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder aus anderen Gründen für erforderlich hält.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/11#abs-4 (4) Das Gericht kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers anordnen. Leistet der Antragsteller dieser Anordnung keine Folge, kann das Gericht das Ruhen des Verfahrens anordnen. Der Antragsteller kann binnen sechs Monaten die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/11#abs-5 (5) Ist zu erwarten, dass die Entscheidung über den Antrag unmittelbare Wirkung auf die Rechte eines Dritten haben wird, so ist auch dieser an dem Verfahren zu beteiligen. Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 gelten insoweit entsprechend.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 11 StrRehaG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 09.12.2021 – 2 BvR 1789/16Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Ablehnung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw Erörterung (§ 11 Abs 3 StrRehaG) ohne nachvollziehbare Begründung - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung - Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Beschwerdeführerin (§ 15 StrRehaG, § 35 Abs 2 S 2 StPO)Zitiert von 4
- BVerwG, 06.08.2008 – 8 C 2.08Zitiert von 14
- Thüringer Verfassungsgerichtshof, 26.05.2021 – 101/20
- EGMR, 09.06.2016 – 44164/14
- Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, 24.01.2014 – VfGBbg 2/13
- BVerfG, 19.10.2004 – 2 BvR 779/04Strafrechtliche Rehabilitierung: Verletzung von rechtlichem Gehör und effektivem Rechtsschutz bei unzureichender Amtsermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 48
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 04.10.2021 – 2 Reha 11/21Zitiert von 3
- OLG Dresden, 18.09.2020 – 1 Reha Ws 26/19
- KG, 18.12.2018 – 4 Ws 105/18 REHA
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 StrRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.