Gesetze / Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
StrRehaG§ 7 Antrag
Stand: 02.12.2019
Wird zitiert von 25
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Rostock, 01.10.2008 – I WsRH 31/08
- BVerfG, 24.09.2014 – 2 BvR 2782/10Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG - Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 StrRehaG sowie durch unzureichende richterliche Sachaufklärung (§ 10 Abs 1 StrRehaG) - hier: Verweigerte Rehabilitierung wegen zwangsweiser Heimunterbringung des Betroffenen im Kindesalter in der ehemaligen DDRZitiert von 20
- KG, 20.11.2012 – 2 Ws 504/12 REHA
- BVerfG, 02.05.2016 – 2 BvR 1267/15Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt bei überspannten Anforderungen an die Erfolgsaussichten den Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - sowie Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Anhörungsrügeverfahren gem §§ 15 StrRehaG, 33a StPO trotz Kostenfreiheit des Verfahrens gem § 14 Abs 1 StrRehaG - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 29
- KG, 05.03.2024 – 4 Ws 142 - 144/17 REHA, 4 Ws 142/17 REHA, 4 Ws 143/17 REHA, 4 Ws 144/17 REHA
- OLG Thüringen, 17.11.2014 – 1 Ws Reha 22/14
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 09.04.2025 – 2 BvR 1298/24Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Verfahren auf strafrechtliche Rehabilitierung bzgl einer Inhaftierung in der ehemaligen DDR - ua Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch ungerechtfertigte Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig im vereinfachten Verfahren nach § 26a StPOZitiert von 3
- BVerfG, 09.03.2022 – 2 BvR 1668/17, 2 BvR 2671/17, 2 BvR 1866/18, 2 BvR 2133/18, 2 BvR 2144/18, 2 BvR 2473/18, 2 BvR 2493/18, 2 BvR 1052/19, 2 BvR 1201/19, 2 BvR 1288/19, 2 BvR 39/20, 2 BvR 205/20, 2 BvR 713/21Nichtannahme mehrerer Verfassungsbeschwerden in rehabilitationsrechtlichen Angelegenheiten ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Ablehnung mehrerer Anträge auf Beistandszulassung mangels subjektiver NotwendigkeitZitiert von 1
- OLG Brandenburg, 20.08.2021 – 2 Reha 14/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 StrRehaG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/7#abs-1 (1) Der Antrag nach § 1 kann
gestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/7#abs-2 (2) Der Antrag kann bei jedem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Der Antrag ist zu begründen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/7#abs-3 (3) Der Antrag kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/7#abs-4 (4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahrensbeteiligten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Zu Bevollmächtigten können die im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gewählt werden. Andere Personen können mit Zustimmung des Gerichts zu Bevollmächtigten gewählt werden. Für die Prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StrRehaG/7#abs-5 (5) Verstirbt der Betroffene nach Antragstellung, können die nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 Antragsberechtigten binnen sechs Monaten die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.