Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / StWG · GV. NRW. S. 547

Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen

15 Normen · Ausgangsfassung vom 16.09.2014 · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Einrichtung von Anstalten des öffentlichen Rechts
  3. § 2 Aufgaben
  4. § 3 Organe des Studierendenwerks
  5. § 4 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
  6. § 5 Bildung des Verwaltungsrates
  7. § 6 Aufgaben des Verwaltungsrates
  8. § 7 Verfahrensgrundsätze
  9. § 8 Die Geschäftsführung
  10. § 9 Stellung und Aufgaben der Geschäftsführung
  11. § 10 Vertreterversammlung
  12. § 11 Wirtschaftsführung
  13. § 12 Finanzierung
  14. § 13 Dienst- und Arbeitsverhältnis der Beschäftigten
  15. § 14 Aufsicht
  16. § 15 Inkrafttreten, Neubildung von Gremien

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    19.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2024, Artikel 4

    GV. NRW. S. 1222

  2. Historischer Änderungsnachweis

    19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 94

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).