Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / StWG · GV. NRW. S. 547
Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen
15 Normen · Ausgangsfassung vom 16.09.2014 · 10 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Einrichtung von Anstalten des öffentlichen Rechts
- § 2 Aufgaben
- § 3 Organe des Studierendenwerks
- § 4 Zusammensetzung des Verwaltungsrates
- § 5 Bildung des Verwaltungsrates
- § 6 Aufgaben des Verwaltungsrates
- § 7 Verfahrensgrundsätze
- § 8 Die Geschäftsführung
- § 9 Stellung und Aufgaben der Geschäftsführung
- § 10 Vertreterversammlung
- § 11 Wirtschaftsführung
- § 12 Finanzierung
- § 13 Dienst- und Arbeitsverhältnis der Beschäftigten
- § 14 Aufsicht
- § 15 Inkrafttreten, Neubildung von Gremien
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
19.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2024, Artikel 4
GV. NRW. S. 1222
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Historischer Änderungsnachweis
19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 94
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).