§ 60 Krankenbehandlung im Urlaub
Stand: 10.06.2019
Während eines Urlaubs oder Ausgangs hat der Gefangene gegen die Vollzugsbehörde nur einen Anspruch auf Krankenbehandlung in der für ihn zuständigen Vollzugsanstalt.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 60 StVollzG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Frankfurt am Main, 05.11.2012 – 3 Ws 952/12Zitiert von 3
- OLG Celle, 27.05.2011 – 1 Ws 179/11 (StrVollz)Strafvollzug: Voraussetzungen der Festsetzung des Überbrückungsgeldes bei Rentenbezug eines Gefangenen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 15.03.2011 – L 20 SO 7/11 B ERZitiert von 2
- SG Koblenz, 22.06.2010 – S 16 KR 87/09
- OLG Thüringen, 15.06.2010 – 1 Ws 186/10Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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20.12.1988 Ausfertigung
§ 60 geändert und eingefügt durch Artikel 51 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I 2477)
BGBl. 1988 I S. 2477
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