Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung

StVO

§ 1 Grundregeln

Stand: 10.06.2019

VerkehrsrechtBund1.143 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/1#abs-1 (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/1#abs-2 (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 2