§ 334 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BGH, 17.01.1978 – 1 StR 734/77Zitiert von 2
- BGH, 16.10.1952 – 4 StR 247/52Zitiert von 1
- OLG Hamm, 09.02.2005 – 3 Ss 520/04Zitiert von 1
- EuGH, 07.01.2004 – C-58/02Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 334 StPO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.