Gesetze / Steuerberatungsgesetz

StBerG

§ 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/160?asof=2020-12-31#abs-1 (1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 5 Abs. 1 oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung nach § 7 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBerG/160?asof=2020-12-31#abs-2 (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

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