Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 156 Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Stand: 01.08.2021
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- BFH, 30.11.1982 – VII R 96/82Zitiert von 1
- BFH, 21.12.1982 – VII R 118/82
- BFH, 30.11.1982 – Vll R 9/82
- BVerfG, 12.03.1985 – 1 BvL 25/83, 1 BvL 45/83, 1 BvL 52/83Zulassung von Beamten und Angestellten der Finanzverwaltung zur Steuerberaterprüfung in Abhängigkeit von einem vorherigen Antrag auf DienstentlassungZitiert von 7
- BVerfG, 12.03.1985 – 1 BvL 25/83
- BVerfG, 18.06.1980 – 1 BvR 697/77Buchführungsprivileg der steuerberatenden BerufeZitiert von 50
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§ 36 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 3 gilt für Bewerber, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet einen Fachschulabschluss erworben und mit der Fachschulausbildung vor dem 1. Januar 1991 begonnen haben, mit der Maßgabe, dass sie nach dem Fachschulabschluss vier Jahre praktisch tätig gewesen sind.