Gesetze / Steuerberatungsgesetz
StBerG§ 114 Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
Stand: 10.06.2019
Das berufsgerichtliche Verfahren wird dadurch eingeleitet, daß die Staatsanwaltschaft eine Anschuldigungsschrift bei dem Landgericht einreicht.
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Änderungsverlauf
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24.06.1975 Ausfertigung
§ 114 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl. I 1509)
BGBl. 1975 I S. 1509
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