Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBVV§ 1 Anwendungsbereich
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBGebV/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters mit Sitz im Inland für seine im Inland selbständig ausgeübte Berufstätigkeit (§ 33 des Steuerberatungsgesetzes) bemisst sich nach dieser Verordnung. Dies gilt für die Höhe der Vergütung nur, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBGebV/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Für die Vergütung der Steuerbevollmächtigten und der Steuerberatungsgesellschaften gelten die Vorschriften über die Vergütung der Steuerberater entsprechend.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 9 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1722)
BGBl. 2016 I S. 1722
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