Die Wahl ist mit Ablauf der Anfechtungsfrist, im Falle der Anfechtung mit dem rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, durchgeführt.
Abschnitt 3
Wahlen in besonderen Fällen
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Die Wahl ist mit Ablauf der Anfechtungsfrist, im Falle der Anfechtung mit dem rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, durchgeführt.
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