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§ 14 SpkWBV (Brandenburg) — Abschluss des Wahlverfahrens

Sparkassenwahlverordnung Beschäftigte

Landesrecht Brandenburg

Stand: 21.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahl ist mit Ablauf der Anfechtungsfrist, im Falle der Anfechtung mit dem rechtskräftigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, durchgeführt.

Abschnitt 3

Wahlen in besonderen Fällen