§ 2
Stand: 10.06.2019
Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Waren besteht (Warenspielgerät), darf nur aufgestellt werden
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 2 SpielV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 – 6 S 788/13Zitiert von 12
- VG Stuttgart, 28.11.2014 – 4 K 953/14Zitiert von 2
- VG Freiburg, 03.11.2017 – 5 K 8978/17Zitiert von 1
- VG Berlin, 08.06.2012 – 4 K 13.11
- VG Gießen, 25.04.2012 – 8 K 3258/11.GIZitiert von 3
- BGH, 07.11.2019 – I ZR 42/19Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitiges Aufstellung von Geldspielgeräten und Sportwett-Terminals innerhalb derselben Räumlichkeiten einer Gaststätte - Sportwetten in GaststättenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 27.04.2026 – 3 L 1944/25
- VG Hamburg, 02.04.2026 – 5 E 1525/26
- VG Berlin, 14.06.2019 – 4 K 343.18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 SpielV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.11.2014 Ausfertigung
§ 2 eingefügt durch Artikel 1 bis 5 des Gesetzes vom 4. November 2014 (BGBl. I 1678)
BGBl. 2014 I S. 1678
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.