§ 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpielV/1#abs-1 (1) Ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), darf nur aufgestellt werden in
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpielV/1#abs-2 (2) Ein Geldspielgerät darf nicht aufgestellt werden in
Wird zitiert von 156 Entscheidungen zu § 1 SpielV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 – 6 S 788/13Zitiert von 12
- VG Berlin, 29.09.2016 – 4 K 122.15Zitiert von 2
- VG Schleswig, 18.06.2015 – 12 A 84/15Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 21.09.2020 – 1 K 949/19Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 – OVG 1 B 21.17Zitiert von 21
- VG Schleswig, 14.11.2014 – 12 A 17/14Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 SpielV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.11.2014 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 bis 5 des Gesetzes vom 4. November 2014 (BGBl. I 1678)
BGBl. 2014 I S. 1678
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.