§ 11
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 19.02.2010 – II B 122/09(Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - Bestimmung und Vorliegen eines Spieleinsatzes i.S. des § 1 Abs. 3 HmbSpVStG - Bemessungsgrundlage der Spielvergnügungsteuer - Sinn und Zweck der Sicherheitsleistung)Zitiert von 42
- VG München, 16.07.2024 – M 16 K 22.4471
- VG München, 16.07.2024 – M 16 K 22.4481Zitiert von 1
- BVerfG, 07.03.2017 – 1 BvR 1314/12, 1 BvR 1630/12, 1 BvR 1694/13, 1 BvR 1874/13Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen (ua: Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen an einem Standort, Abstandsgebote, reduzierte Gerätehöchstzahl, Aufsichtspflicht) verfassungsrechtlich unbedenklich - Bekämpfung der Spielsucht als wichtiges Gemeinwohlziel, entsprechende Ausrichtung staatlicher Maßnahmen geboten - normunmittelbare Verfassungsbeschwerden teilweise wegen Subsidiarität unzulässigZitiert von 625
- BFH, 07.12.2011 – II R 51/10(Verfassungsmäßigkeit des Hamburger Spielvergnügungsteuergesetzes - erfolgloser Abschluss des Vorverfahrens als Sachentscheidungsvoraussetzung - Voraussetzung des § 68 Satz 1 FGO)Zitiert von 38
- OVG NRW, 14.08.2025 – 4 A 1761/22
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.08.2025 – 4 B 768/24Zitiert von 5
- FG Hessen, 22.02.2018 – 6 K 2400/17Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11 SpielV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SpielV/11#abs-1 (1) Über den Antrag auf Zulassung der Bauart eines Spielgerätes im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung entscheidet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Benehmen mit dem Bundeskriminalamt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SpielV/11#abs-2 (2) Die Zulassung der Bauart eines Spielgerätes ist auf ein Jahr befristet. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zulassung erteilt wurde. Die Frist kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.