Gesetze / Solidaritätszuschlaggesetz
SolZG§ 2 Abgabepflicht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BFH, 30.08.1995 – I R 10/95Zitiert von 2
- LG Köln, 13.05.2004 – 107-3/04
- BVerfG, 26.03.2025 – 2 BvR 1505/20 · Solidaritätszuschlag 2020/2021Zitiert von 15
- BFH, 10.08.2011 – I R 39/10(Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n.F. in Bezug auf das Körperschaftsteuerguthaben - Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens - Gleiche Zuteilung steuerlicher Lasten - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei Änderung bereits bestehender Übergangsvorschriften - Vertrauensschutz - Verfassungsgerichtliche Prüfung einer Rechtslage bei Zusammenwirken mehrerer Normen)Zitiert von 13
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2014 – 12 K 1045/13Zitiert von 1
- LG Düsseldorf, 25.10.2012 – 010 KLs 9/12 U.
Zuletzt entschieden
- LG Nürnberg-Fürth, 12.03.2024 – 12 KLs 505 Js 503/22
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2024 – 2 Sa 60/23
- OLG Hamm, 21.11.2023 – 3 Ws 426/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 SolZG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Abgabepflichtig sind
1.
natürliche Personen, die nach § 1 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerpflichtig sind,
es sei denn, die jeweilige Steuerpflicht hat vor dem 14. Mai 1991 geendet.