§ 73 Anspruch auf Heimschaffung
Stand: 10.06.2019
Das Besatzungsmitglied hat Anspruch auf Heimschaffung an den nach § 75 maßgebenden Bestimmungsort
Änderungsverlauf
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22.12.2015 Ausfertigung
§ 73 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I 2569)
BGBl. 2015 I S. 2569
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.