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Artikel 1 · BT-Drs. 18/6162 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Seearbeitsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Seearbeitsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird an die neu in das Seearbeitsgesetz aufgenommenen §§ 76a und 106a sowie an den neu gefassten § 154 angepasst. Zu Nummer 2 (Änderung des § 2 Nummer 4) Zum 1. Januar 2016 wird die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft in die zu diesem Datum errichtete Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation eingegliedert (§ 2 Ab- satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunika- tion). Die Änderung passt die in § 2 geregelten Begriffsbestimmungen an die geänderte Bezeichnung der Berufsgenos- senschaft an. Zu Nummer 3 (Änderung des § 42 Absatz 4) Die Änderungen dienen der Klarstellung. Ziel der Regelung in Satz 3 ist, dass von den Mindestruhezeiten abgewichen werden kann, sobald die Abwei- chungsvoraussetzung einer der beiden genannten Nummern des § 49 Absatz 1 beziehungsweise der besondere Fall einer der beiden genannten Absätze des § 47 vorliegt. Dass eine kumulative Anwendung nicht beabsichtigt ist, zeigt sich schon daran, dass § 49 Absatz 1 Nummer 3 alle Schiffe betrifft, § 49 Absatz 1 Nummer 4 nur Fischereifahrzeuge während des Fangs. Bei einer kumulativen Anwendung wären Abweichungen letztlich nur für Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6162 Fischereifahrzeuge möglich. Auch die Regelung in § 47 verdeutlicht, dass es sich entweder um eine echte Notsi- tuation (§ 47 Absatz 1) oder um eine Übung (§ 47 Absatz 2) handeln kann. Das Gewollte wird durch die Umfor- mulierung sprachlich klargestellt. Von der Regelung in § 45 Absatz 3 zu den Mindestruhezeiten kann nicht nur durch eine tarifvertragliche Vere
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.252 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6162, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.036–63.288 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert acfbc748c0e4298f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP