Gesetze / COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
SchAusnahmV§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 19.03.2022
Im Sinne dieser Verordnung ist
1.
eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2.
eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises im Sinne von § 22a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes ist,
3.
(weggefallen)
4.
eine genesene Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises im Sinne von § 22a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes ist,
5.
(weggefallen)
6.
eine getestete Person eine asymptomatische Person, die
a)
das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
b)
im Besitz eines auf sie ausgestellten Testnachweises im Sinne von § 22a Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes ist,
7.
(weggefallen)
8.
auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes erlassenes Landesrecht eine Rechtsverordnung oder eine Allgemeinverfügung, die ein Land oder eine nach Landesrecht zuständige Stelle auf Grund der Vorschriften des fünften Abschnitts des Infektionsschutzgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erlassen hat.
Wird zitiert von 156 Entscheidungen zu § 2 SchAusnahmV →
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Nach Gewicht
- VG Stade, 14.03.2022 – 6 B 247/22Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 10.12.2021 – 13 MN 462/21Zitiert von 9
- VG Stade, 01.04.2022 – 6 B 246/22
- VG Darmstadt, 23.02.2022 – 4 L 210/22.DAZitiert von 2
- VG Halle, 16.02.2022 – 1 B 41/22 HALGeltungsdauer eines Genesenennachweises bei dynamischer Verweisung auf Vorgaben des Robert Koch-Instituts KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Frankfurt am Main, 22.02.2022 – 5 L 363/22.FZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 09.06.2026 – 2 BvE 1/22Erfolglose Organklage gegen "2G+-Regeln" für die Teilnahme von Bundestagsabgeordneten an Plenarsitzungen und Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestags während der Corona-Pandemie - Eingriff in Abgeordnetenrechte gerechtfertigt - Organklage teils unzulässig, iÜ offensichtlich unbegründet - Eingriff in Statusrecht aus Art 38 Abs 1 S 2 GG verhältnismäßig, mithin gerechtfertigt
- OVG NRW, 04.03.2026 – 13 D 239/21.NE
- VGH Bayern, 29.01.2026 – 20 N 23.662
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