Gesetze / COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
SchAusnahmV§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 19.03.2022
Im Sinne dieser Verordnung ist
Wird zitiert von 159 Entscheidungen zu § 2 SchAusnahmV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Stade, 14.03.2022 – 6 B 247/22Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 10.12.2021 – 13 MN 462/21Zitiert von 9
- VG Stade, 01.04.2022 – 6 B 246/22
- VG Darmstadt, 23.02.2022 – 4 L 210/22.DAZitiert von 2
- VG Halle, 16.02.2022 – 1 B 41/22 HALGeltungsdauer eines Genesenennachweises bei dynamischer Verweisung auf Vorgaben des Robert Koch-Instituts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- VG Frankfurt am Main, 22.02.2022 – 5 L 363/22.FZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 09.06.2026 – 2 BvE 1/22Erfolglose Organklage gegen "2G+-Regeln" für die Teilnahme von Bundestagsabgeordneten an Plenarsitzungen und Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestags während der Corona-Pandemie - Eingriff in Abgeordnetenrechte gerechtfertigt - Organklage teils unzulässig, iÜ offensichtlich unbegründet - Eingriff in Statusrecht aus Art 38 Abs 1 S 2 GG verhältnismäßig, mithin gerechtfertigt
- OVG NRW, 04.03.2026 – 13 D 239/21.NE
- VGH Bayern, 29.01.2026 – 20 N 23.662
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 SchAusnahmV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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14.01.2022 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Januar 2022 (BGBl. BAnz AT 14.01.2022 V1)
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.